Diese Seite beschäftigt sich mit dem Aufbau von Lasershowsystemen.
Hier versuche ich einige Grundlagen zu erklären.
Aber vorab: Safety first: Alle Laser mit einer Leistung von mehr als 5mW sind gefährlich
für Augen und bei steigender Leistung sind selbst Hautverbrennungen möglich.
Der Einsatz eines solchen Systems im öffentlichem Bereich ist klar durch gesetzliche Vorschriften geregelt.
Man kann sagen: Passiert etwas dann zahlt der Veranstalter .
Im günstigem Fall ist das nur ein Brand, im schlimmsten
Fall das Augenlicht von einer oder mehreren Personen.
Selbst bei einem Einsatz auf einer PRIVATEN PARTY kann der Veranstalter haftbar gemacht werden.
Der Einsatz potenziell gefährlicher Arbeitsmittel vor anderen
Personen gilt immer als "Öffentliche Vorführung" oder ihr gleichgestellt.
Es müssen also die MZB nachgewiesen und die Strahlbewegung überwacht werden mit
allem Anmelde- und Genehmigungsprozedere.
Der Betrieb von Showlaseranlagen ist damit klar geregelt.
“Einfach so “ darf man sich keinen Projektor zusammenbauen und in Betrieb nehmen.
Jeder sollte sich einmal schlau lesen , u.a. in folgenden Quellen:
- BG Vorschriften 5007, im Internet frei verfügbar mit Verweisen auf die DIN 56912
- DIN 56912 ( kostenpflichtig zu beziehen bei “www.din.de”
Grundsätzlich gilt für Laserprojektoren der Klassen mit ausnahme der Klassen I und II UNTER ANDEREM :
Lasershowprojektoren müssen nach DIN EN 292-2 Begleitinformationen
( Bedienungsanleitung, Benutzerinformationen) in deutscher Sprache beiliegen,
u.a. mit Hinweisen zum Anwendungsbereich, der Inbetriebnahme, Verhalten im Störfall , . . .)
Showlaserprojektoren dürfen nur durch eingewiesenes Fachpersonal bedient werden ( Laserschutzbeauftragter )
Showlaserprojektoren müssen über einen Schlüsselschalter gegen unbefugte Inbetriebnahme verfügen
Showlaserprojektoren müssen über eine Not-Aus Einrichtungen verfügen
Der Projektor muss über eine Emissionanzeige / Bereitschaftsanzeige zum Betrieb verfügen
Der Projektor muss über ein Warnschild an der Laseraustrittsöffnung verfügen.
Der Projektor darf neben seinen Nutzstrahlen ( 400-700nm) keine Begleitstrahlung ( IR oder UV ) Strahlung aussenden.
Der Projektor muss mechanisch und Elektrisch sicher aufgebaut sein ( DIN EN 61010-1 )
Der Projektor darf nicht ohne Werkzeug zu öffnen sein.
Neben der Nutzstrahlöffnung darf an keiner Stelle des Projektors ein Laserstrahl austreten.
Lasershowprojektoren müssen so montiert sein das keine Laserstrahlung unterhalb von 2.7m / in den
Publikumsbereich geht.
Dieses ist durch entsprechende Maßnahmen wir z.b. Blenden sicherzustellen.
Bei Lasershowprojektoren die über 2.7m projezieren muss sichergestellt sein das sich keine Reflektierenden
oder brennbare Materialien im Projektionsbereich befinden ( z.b. Metalloberflächen, Spiegelkugeln, Raumspiegel )
Gerät Laserstrahlung in den Publikumsbereich so ist dafür Sorge zu tragen das der MZB
( Maximal zulässiger Bestrahlungswert ) nicht überschritten wird. Dieser kann errechnet oder gemessen werden.
Grundlagen